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Was ist NS-Raubgut und Beutegut?

Unter NS-Raubgut  – genauer NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut - versteht man das Kulturgut, das von Bürgern und Institutionen, die in der Zeit 1933 bis 1945 aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden, entzogen worden ist. Die Opfer des NS-Raubs waren vor allem die jüdische Bevölkerung innerhalb des Deutschen Reichs als auch in allen von der Deutschen Wehrmacht während des Zweiten Weltkriegs besetzten Gebieten. Ihr Vermögen wurde durch diskriminierende Gesetze und Verordnungen abgepresst, mit Gewalt geraubt oder musste unter dem Druck der Verfolgung verkauft werden.
Bei dem NS-Beutegut handelt es sich um kriegsbedingt verlagertes Kulturgut und umfasst jene völkerrechtswidrig aus einem eroberten Gebiet nach Deutschland gebrachten Kulturgüter, die während des Zweiten Weltkrieges widerrechtlich entzogen wurden. Recht­lich maß­geb­lich ist un­ter an­de­rem Art. 56 der Haa­ger Land­kriegs­ord­nung von 1907.

Für die Recherchen ist diese begriffliche Trennung unerheblich, jedoch verbinden sich mit beiden Begriffen unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen bei der Rückgabe von Kulturgütern. Kulturgüter sind nicht nur auf wertvolle Kunstobjekte in Museen beschränkt, sie beinhalten auch die Bestände von Bibliotheken und Archiven. Für die ursprünglichen Eigentümer und die Erben stellen diese Objekte einen wichtigen ideellen Wert dar. Uns können diese Objekte an die NS-Opfer oder an unsere eigenen Familiengeschichten erinnern.

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