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Sind die Bibliotheken verpflichtet, NS-Raubgut und Beutegut zurückzugeben?

Mit der "Washingtoner Erklärung" vom 3. Dezember 1998 („Washington Principles on Nazi-Confiscated Art“) erklärten sich 44 Staaten bereit, darunter die Bundesrepublik Deutschland, die Identifizierung, Veröffentlichung sowie Rückgabe von NS-Raubgut aktiv zu betreiben. Wenn die Voreigentümer oder Ihre Erben ausfindig gemacht werden können, "sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden". Die "Gemeinsame Erklärung" von 1999 präzisierte diese Punkte für die deutschen öffentlichen Einrichtungen. Mit der "Handreichung" und dem "Leitfaden Provenienzforschung" liegen Kriterien zur Prüfung des Einzelfalls vor. Damit wurde eine Basis für Rückgaben geschaffen, deren Gültigkeit allgemein anerkannt wird. Die Washingtoner Erklärung ist jedoch eine die Unterzeichnerstaaten rechtlich nicht bindende Übereinkunft und gilt als eine moralische Selbstverpflichtung.

Die Kooperationspartner betreiben in diesem Sinne NS-Raubgutforschung, um verfolgungsbedingt entzogene Bücher zu suchen und an die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben.

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